KOSTEN


Ich arbeite als Wahllogopädin. Dies bedeutet, die Kosten für die logopädische Therapie sind von Ihnen zu bezahlen.

 

Um einen Anteil durch die zuständige Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, ist eine vorhergehende Bewilligung der fachärztlichen Überweisung durch Ihre Krankenkasse erforderlich.


 

Der dadurch entstehende Selbstbehalt variiert je nach gesetzlich zuständiger Krankenkasse. Falls vorhanden, kann dieser Selbstbehalt auch bei Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung, je nach Tarifvereinbarungen, geltend gemacht werden.

 

Für Patienten/Patientinnen die nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz oder über den Integrierten Behandlungspfad Schlaganfall Tirol zu mir kommen, gelten andere Bedingungen.

 

Weitere Informationen können gerne bei mir persönlich erfragt werden.

 

HAUSBESUCHE


Sollte ein Hausbesuch auf Grund eingeschränkter Mobilität erforderlich sein, muss dieser auf der fachärztlichen Verordnung angeführt und durch die Krankenkasse bewilligt sein, da die entstehenden zusätzlichen Kosten nur dann anteilsmäßig rückerstattet werden.